Freie Wähler fordern – Thüringer Landtag muss sofort die Thüringer Kommunalordnung
anpassen.
Beschließt der Erfurter Stadtrat
die von der Verwaltung vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung, bedeutet dies
das Ende demokratischer Entscheidungen in den Gremien. Die Stadtverwaltung
schlägt vor, in „außerordentlichen“ Situationen nur noch
vierteljährlich zu Stadtratssitzungen zu laden und in der Zwischenzeit die
Entscheidungen ausschließlich vom Hauptausschuss treffen zu lassen.
Der Hauptausschuss ist allerdings
der einzige Ausschuss, welcher in Größe und Zusammensetzung nicht vom Stadtrat
mitgestaltet werden kann. Die Thüringer Kommunalordnung legt fest, dass er aus
dem Oberbürgermeister sowie 6 weiteren Mitgliedern besteht. Nach dem in Erfurt
angewandten Berechnungsverfahren bedeutet das, dass die 6 größten Fraktionen
vertreten sind. Damit sind im Fall von Erfurt 2 Fraktionen von den Abstimmungen
im Hauptausschuss ausgeschlossen. Außerdem ist je Fraktion nur 1 Mitglied Teil
des Ausschuss, eine Abbildung der Wahlergebnisse, wie im Stadtrat, ist nicht
gegeben.
Für die Landeshauptstadt bedeutet
das konkret, dass in einer solchen „außerordentlichen“ Situation rund
15% der Wählerstimmen von den Entscheidungen ausgeschlossen sind. Mit diesem
Problem ist Erfurt nicht allein. Arnstadt, Jena, Eisenach und Ilmenau sind nur
einige Beispiele für Gemeinden in Thüringen, in denen die gleiche Situation
vorherrscht.
Auf diese Situation hätte der
Thüringer Landtag längst reagieren müssen. Eine Anpassung der Thüringer
Kommunalordnung im § 26 ist längst überfällig. Es wird zwar viel über Demokratie
diskutiert, im konkreten Fall aber wird sie vernachlässigt.
Die anstehenden Änderungen der
Geschäftsordnung in Erfurt und vielen anderen Kommunen in Thüringen schaffen
nun undemokratische Fakten. Spätestens jetzt muss der Thüringer Landtag mit
einer Eilentscheidung den § 26 an die veränderten Mehrheitsverhältnisse der
Kommunalparlamente anpassen.
Ich erwarte von den anderen
Fraktionen des Erfurter Stadtrates, dass sie dieser Änderung vorerst nicht
zustimmen sondern sich über ihre Landtagsfraktionen für eine zügige Änderung
der Kommunalordnung einsetzen. Alles andere wäre undemokratisch und nur schwer
zu vermitteln.