Der Erfurter Haushalt 2023/2024 wurde mehrheitlich beschlossen.
Auch die Freien Wähler haben wieder ihren Teil beigetragen.
Zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode ist es gelungen, das sich die Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE, Bündnis 90 die Grünen, Freie Wähler/FDP/Piraten und Mehrwertstadt auf einen gemeinsame Änderungsantrag zum Haushalt 2023/2024 geeinigt haben. Unter anderem wurden ca. 8 Mill. € zugunsten für das Jugendtheater „Die Schotte“, für die Ortsteile, zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen für den Zoopark, zur Weiterentwicklung der Erfurter Seen, für die Sportförderung, sowie für die Sanierung von Spielplätzen und Jugendhäusern und für die Reparatur von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren im Haushalt umgeschichtet.
Die Fraktion Freie Wähler/FDP/Piraten haben dabei 9 Haushaltsbegleitanträge gemeinsam mit den Fraktionen und 7 eigene Begleitanträge eingebracht.
Hier einige Auszüge aus unseren Begleitanträgen:
Tastmodell (Begleitantrag Nr. 1 der Fraktion Freie Wähler/FDP/PIRATEN)
Zur 750-jährigen Jubiläumsfeier der Krämerbrücke wird ein Tastmodell der Brücke für sehbehinderte Menschen erstellt und dauerhaft im Umfeld der Krämerbrücke aufgestellt.
Begründung: Das Tastmodell der Innenstadt vor dem Rathaus erfreut sich seit vielen Jahren nicht nur bei sehbehinderten Menschen großer Beliebtheit. Ein solches Modell der Krämerbrücke ist eine gute Möglichkeit, um unser Wahrzeichen für noch mehr Menschen sinnlich erlebbar zu machen.
Rechtsform Zoo (Begleitantrag Nr. 2 der Fraktion Freie Wähler/FDP/PIRATEN)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Rechtsform für den Thüringer Zoopark Erfurt möglich wäre und welche finanziellen und sonstigen Auswirkungen eine Umwandlung des Eigenbetriebs in diese hätte.
Begründung: Zoos, Tierparks und ähnliche Einrichtungen werden in Deutschland in verschiedenen Rechtsformen betrieben, jede mit spezifischen Vor- und Nachteilen. Die städtische Beteiligung bspw. in Form einer GmbH hätte den Vorteil einer höheren vertraglichen Flexibilität, die bei Eigenbetrieben durch die Vorgaben der Thüringer Eigenbetriebsverordnung nicht geggeben ist. Auch wären Kompensationsregelungen wie sie die Stadt Dresden mit ihrer städtischen Beteiligung an der Zoo Dresden GmbH hinsichtlich der Fixkostenzuschüsse durchführt, möglich. Kreditaufnahmen für investive Maßnahmen wären einer privatrechtlichen oder gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen, ebenfalls möglich.
Privatrechtliche Forderungen (Begleitantrag Nr. 3 der Fraktion Freie Wähler/FDP/PIRATEN)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Erfurt privatrechtliche Forderungen gegenüber den Verantwortlichen für die jüngst aufgedeckten sozialen und finanziellen Missstände am Theater Erfurt geltend machen kann.
Begründung: Die Enthüllungen über Machtmissbrauch am Theater Erfurt und die jahrelange Misswirtschaft haben dem Ansehen des Theaters schwer geschadet und damit auch zu finanziellen Einbußen geführt. Es sollte geprüft werden, ob diese auf privatrechtlichem Wege eingefordert werden können.
Förderung Zoo (Begleitantrag Nr. 5 der Fraktion Freie Wähler/FDP/PIRATEN)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Thüringen für eine dauerhafte Förderung des Thüringer Zooparks Erfurt einzusetzen.
Begründung: Thrüringen ist das einzige Bundesland, das zoologische Gärten nicht fördert. Wichtige gesellschaftliche Aufgaben des Zoos wie Artenschutz und Bildung dürfen aber nicht alleinan den Kommunen hängen bleiben.
Förderkonzept (Begleitantrag Nr. 6 der Fraktion Freie Wähler/FDP/PIRATEN)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderkonzept für Schulsanierung- und neubau in Erfurt zu erstellen.
Begründung: Seit Jahren werden Schulsanierungskonzepte in Erfurt durch ausbleibende oder nicht dem Konzept entsprechende Förderungen durcheinandergebracht, gleichzeitig bleiben einige Fördermöglichkeiten ungenutzt. Um die akute Mangellage an Schulplätzen in Erfurt zu beheben, braucht es ein durchdachtes Förderkonzept.