UNSERE GRUNDSÄTZE

Wir sind unabhängig

Die FREIEN WÄHLER sind unabhängig, einzig der sachlichen und vernünftigen Entscheidung vor Ort verpflichtet und unterliegen keinen Machterhaltungszwängen.

Wir nehmen unmittelbar die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt wahr.

Wir sind bereit, Verantwortung für die nachfolgenden Generationen durch bewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu übernehmen.

Wir leben transparente Demokratie

Wir bekennen uns in unserem Handeln zu Ehrlichkeit, Offenheit, Meinungsfreiheit, Glaubwürdigkeit durch Transparenz und Bürgernähe.

Wir leben demokratische Entscheidungsprozesse und entscheiden sachorientiert.

Wir verpflichten uns, Entscheidungen und Ansichten kritikfähig zu diskutieren, grenzen nicht aus, sondern respektieren andere Meinungen.

Die Rückgewinnung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger durch tatsächliche Teilhabe, Selbstorganisation, Transparenz, Alltagssolidarität, Toleranz, Gemeinsinn und gegenseitigen Respekt, sind Grundelemente gelebter Bürgerdemokratie.

In Zeiten der drohenden Auflösung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft stehen diese Werte auch für Integration und Einbeziehung durch Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger und somit für eine bürgerschaftliche und soziale Festigung des Gemeinwesens.

Wir arbeiten Lösungsorientiert

Wir verpflichten uns, unser Wahlprogramm aktiv im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Wir sind gegen Vetternwirtschaft, Filz und Klüngel in der Politik.

Mandate und Posten der FREIEN WÄHLER sollen, soweit gesetzliche Regelungen nicht dagegen sprechen, nach rein fachlichen Kriterien durch demokratische Wahlverfahren vergeben werden. Es erfolgt keine Mehrfachvergabe an einzelne Personen, wenn dies nicht auf Basis rechtlicher Erfordernisse notwendig ist.

Wir informieren uns gegenseitig (Bürger, Mitglieder, Vorstand, Fraktion und Landesverband) – soweit nicht Geheimhaltungsvorschriften dieses verhindern – umfänglich über unsere politische Arbeit.

Die FREIEN WÄHLER wirken darauf hin, dass mehr Angelegenheiten im Stadtrat und seinen Ausschüssen öffentlich verhandelt werden, soweit dem keine tatsächlichen rechtlichen Zwänge entgegenstehen.